Verbot für neue Verbrenner und Zuschussänderungen für E-Fahrzeuge

Das Motto: runter mit dem CO2-Ausstoß!

Bis zum Jahr 2035 soll der Ausstoß neu zugelassener Pkw in der EU auf Null sinken. Bis dahin müssen die Autohersteller auf die Einhaltung ihrer Flottengrenzwerte achten. Die EU geht damit ihren nächsten Schritt in Sachen Klimaneutralität. Darüber hinaus passt die Bundesrepublik Deutschland den Umweltbonus für klimafreundliche Fahrzeuge mit Wirkung ab dem 01.01.2023 an.

Droht meinem alten Verbrenner das Aus?

Nein, alte Verbrenner sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Gebrauchtwagen können also auch nach dem Jahr 2035 weitergefahren und weiterverkauft werden. Von einem kompletten Fahrverbot ist derzeit nicht auszugehen. Durch das Verkaufsverbot für Neufahrzeuge werden Verbrenner jedoch sukzessive seltener und dürfen in manch städtischen Regionen mit hoher Schadstoffbelastung eventuell nicht mehr gefahren werden.

Was ist mit sogenannten E-Fuels?

Unter E-Fuels versteht man alle Kraftstoffe, die mit Hilfe von erneuerbaren Energien synthetisch hergestellt werden. Sie sind also sauberer als herkömmliche Kraftstoffe, weil sie durch „grünen Strom“ hergestellt werden und es dadurch zu keiner zusätzlichen CO2 Belastung mehr kommt. Derzeit ist der Wirkungsgrad noch sehr gering, was konkret bedeutet, dass mehr als 20% der eingesetzten Energie am Ende nicht beim Motor ankommt.

Wie es also mit dieser Technologie weiter gehen wird, ist heute noch ungewiss.

Macht ein Umstieg jetzt schon Sinn?

Wer sich jetzt schon für ein E-Fahrzeug entscheidet, ist vermutlich zukunftssicher und außerdem umweltfreundlicher als mit einem Verbrenner unterwegs, sofern der erforderliche Strom durch regenerative Energie gewonnen wird. Noch sind Elektrofahrzeuge in der Regel teurer als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Zu erwarten ist, dass das Angebot an E-Fahrzeugen von Jahr zu Jahr zunehmen wird, weshalb mit Preissenkungen und Reichweitenerhöhungen gerechnet werden darf. Grundsätzlich kann sich die Anschaffung eines E-Fahrzeuges – je nach Einsatzzweck – auch aufgrund der staatlichen Zuschüsse und den gegebenen Steuervorteilen bereits heute rechnen.

Wie ändern sich die Zuschüsse für E-Fahrzeuge?

Ab dem 01.01.2023 beträgt der Bundesanteil 4.500 EUR für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 EUR. Fahrzeuge mit einem Listenpreis zwischen 40.000 EUR und 65.000 EUR werden mit 3.000 EUR gefördert.

Elektrofahrzeuge über 65.000 EUR Nettolistenpreis und Plug-In Hybridfahrzeuge erhalten ab diesem Zeitpunkt gar keine Förderung mehr.

» Hier geht es zur Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge

Leasing für Neuwagen

Die Produktionen laufen größtenteils wieder. Viele Automobilhersteller gewähren daher auch wieder satte Nachlässe auf ihre Fahrzeuge. Nicht selten lässt sich ein Rabatt bis zu 20% für PKW aushandeln, in der Spitze sind bei einigen Herstellern von Nutzfahrzeugen sogar bis zu 30-35% auf den jeweiligen Listenpreis möglich.

Fragen Sie jetzt bei dem Markenvertragshändler Ihres Vertrauens ein Barkaufangebot an, denn hier kann Ihnen Ihr Verkäufer besonders entgegenkommen. Bei E-Fahrzeugen kommt die Umweltprämie noch in Abzug.

Der ausgehandelte Barkaufpreis ist sodann unsere Berechnungsgrundlage für Ihren künftigen Leasingvertrag bei uns.

So geht Leasing für E-Fahrzeuge bei uns:

  1. Persönliches Wunschfahrzeug konfigurieren
  2. Markenvertragshändler aussuchen und dort Rabatt & Prämie anfragen
  3. Konfiguriertes Wunschfahrzeug mit Barpreis und Gewerbenachweis bei uns unverbindlich einreichen
  4. Leasingvertrag ohne Schufa erhalten
  5. Fahrzeug bestellen
  6. Losfahren