Die sichere Vertragsabwicklung!
Hier geht es um Ihr Geld
Wenn man sich für einen Leasinganbieter ohne Schufa entschieden hat, der bei der Bankenaufsicht Bafin registriert ist, sollte auch ein genauerer Blick auf das Abwicklungsprocedere geworfen werden.
Kritisch ist bei einer Vertragsabwicklung naturgemäß immer der Zeitpunkt, wo eine Zahlung geleistet werden soll, ohne dass unmittelbar eine Gegenleistung erfolgt. Beim Leasing ohne Schufa kann das bei der Leasingsonderzahlung der Fall sein.
Eine beliebte Masche der „schwarzen Schafe“ der Branche ist, dem Kunden den Abschluss eines Leasingvertrags zu suggerieren, und eine Anzahlung oder eine Bearbeitungsgebühr zu kassieren. Der Vertrag kommt anschliessend aus vorgeschobenen Gründen nicht zu Stande. Dann wird einen Stornogebühr verlangt, und die bereits geleistet Kundenzahlung wird einbehalten.
Bevor die Leasinggesellschaft nicht den Leasingvertrag verbindlich schriftlich dem Autohaus bestätigt hat, mit dem sogenannten „Bestelleintritt“, sollte keine Zahlung erfolgen.
Eine Leasingsonderzahlung sollte zudem immer an das Autohaus als Lieferanten direkt bezahlt werden. Erst wenn sich die Leasinggesellschaft vertraglich gegenüber dem Autohaus verpflichtet hat, den Leasingvertrag abzuwickeln, ist damit die Gegenleistung für die Kundenzahlung gewährleistet.
Bei Vertragspartnern, die man nur aus dem Internet kennt, sollte ohnehin immer Vorsicht geboten sein. Dies gilt bei einer Leasingabwicklung auch für das beteiligte Autohaus. Es ist im Zweifel ratsam, hier auf Markenvertragshändler oder Werksniederlassungen der Hersteller zurückzugreifen, auch, wenn die Fahrzeuge hier meist etwas teurer sind als beim sogenannten freie Händler.
Eine gute Leasinggesellschaft bietet in diesem Punkt auch Beratung und Hilfestellung an.