Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Leasing

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Leasing

Die in der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) festgelegte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist oftmals bedeutungsgleich mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (BGN) eines Leasingobjektes oder -gegenstandes. Weitestgehend ist darunter zu verstehen, wie lange ein Gut genutzt wird, unabhängig den gesetzlichen Richtvorgaben. Dies gilt für private und gewerbliche Nutzung. Bezogen auf das Finanzleasing liegt die Leasinglaufzeit aus steuerlichen Gründen zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.