Finanzleasing

Im Finanzleasing wird zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber eine mittel- oder langfristige Grundleasingzeit festgelegt, die unkündbar ist und aus steuerlichen Gründen zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts liegt. Der Ausdruck Leasing ist Umgangssprachlich, beschreibt aber das Finanzleasing. Der Restwertvertrag bzw. Kilometervertrag sind weitere Varianten, wobei die Form des Kilometervertrages die gängigere ist.