Firmenleasing gewerblich

Firmenleasing

Sobald eine juristische Person als Leasingnehmer auftritt, spricht man von Firmenleasing. Unternehmen profitieren vor allem aus steuerlicher bzw. finanzieller Sicht vom Leasing. Bei natürlichen Personen, die ein angemeldetes Gewerbe betreiben, spricht man ebenfalls von Firmen- oder Gewerbeleasing. Im Gegensatz hierzu steht das sogenannte Privatleasing für Privatpersonen.