GAP-Versicherung Leasing
Eine “Gap”-Situation – eng. Lücke – entsteht, wenn die Vollkasko-Versicherung bei Totalschaden oder einer Entwendung des Leasingfahrzeuges statt des Buchwertes nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt. Mit einer GAP-Deckung bzw. einem Unterdeckungsschutz wird die Differenz zwischen dem zumeist höheren Barwert und dem Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges ausgeglichen. Die GAP-Versicherung wird von den meisten KFZ-Versicherern angeboten, und ist ein wichtiger Versicherungsbaustein beim Autoleasing.