Folgevertrag Leasing

Folgevertrag Leasing

Ein Leasingnehmer hat die Möglichkeit, einen Folgevertrag gegen Ende eines ablaufenden Leasingvertrages abzuschließen. Dabei wird der vorhandene Vertrag lediglich verlängert, wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug weiter nutzen bzw. leasen möchte. Die Leasingrate und der Restwert werden hierbei zumeist angepasst, oder die Kilometervereinbarung ergänzt. Man spricht von einem Leasingrückläufer, wenn das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeht.