Leasinglaufzeit
Die vertraglich ausgemachte Dauer für die Gebrauchsüberlassung des PKW stellt die Leasinglaufzeit im Kfz-Leasing dar. Diese orientiert sich an der sogenannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, welche in der amtlichen Afa-Tabelle (Abschreibungstabelle) festgelegt ist. Bei gebrauchten Leasingobjekten orientiert man sich an der zu erwarteten Restnutzungsdauer. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit gibt es in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern. Eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages ist in der Regel nicht möglich.