Leasingerlass

Leasingerlass

Als steuerrechtliche Grundlage für die Behandlung von Leasingverträgen dienen die vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Leasingerlasse von 1971 und 1975. Dieser Erlass regelt die Anerkennung der steuerlichen und wirtschaftlichen Eigentümerschaft eines Wirtschaftgutes. Nachdem 1971 der Mobilien-Leasingerlass für Vollamortisationsverträge veröffentlicht wurde, folgte 1975 der Erlass für Teilamortisationsverträge. Ein Verstoß gegen den Leasingerlass hat in der Regel eine Aberkennung der steuerlichen Zurechenbarkeit des Leasingobjektes bei der Leasinggesellschaft zur Folge.