Leasingfähigkeit

Leasingfähigkeit

Wenn die Kriterien der Drittverwendungsmöglichkeit und der Wertbeständigkeit erfüllt sind, besteht eine Leasingfähigkeit eines Wirtschaftgutes. Das bedeutet, dass das Leasing-Objekt nicht so beschaffen sein darf, dass es nur von einem Einzigen (juristische oder natürliche Person als Leasingnehmer) wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Dies gilt für bewegliche (Mobilien) und unbewegliche Güter (Immobilien).