Leasinggeber
Leasinggeber sind die Leasinggesellschaften in den Leasingverträgen. In der Regel sind dies Sie Tochtergesellschaften von Automobilherstellern oder Banken. Der Vertragspartner ist sodann der Leasingnehmer. Das Leasingobjekt gehört dem Leasinggeber (jurisischer und wirtschaftlicher Eigentümer), während der Leasingnehmer der Besitzer bzw. Nutzer des Leasingobjektes für den festgelegten Leasingzeitraum / Leasinglaufzeit ist.