Leasingnehmer
Der Leasingnehmer erlangt für die Zahlung eines Entgeltes vom Leasinggeber die Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt für einen bestimmten Zeitraum. Leasingnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Der Leasingnehmer erlangt für die Zahlung eines Entgeltes vom Leasinggeber die Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt für einen bestimmten Zeitraum. Leasingnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.