Leasingobjekt

Leasingobjekt

Ein Leasingobjekt ist als ein Wirtschaftsgut definiert, welches dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird. An ein Leasingobjekt werden besondere Voraussetzungen geknüpft, die man als Leasingfähigkeit bezeichnet. Das Leasing-Objekt darf nicht so beschaffen sein darf, dass es nur von einer einzigen juristischen oder natürlichen Person als Leasingnehmer wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Dies gilt für Mobilien und Immobilien.