Leasingvertrag
Ein Leasingvertrag ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Das Leasingobjekt wird vom Leasinggeber beschafft und finanziert und wird dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung erlassen. Eine einheitliche Definition des Begriffs “Leasing” gibt es jedoch weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur. Der Leasingvertrag basiert auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft bzw. den Rahmenverträgen mit dem Kunden und regelt somit sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.