Mindererlös Leasing
Ein Mindererlös muss vom Leasingnehmer eventuell beglichen werden, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug nach Ablauf eines Finanzleasingvertrages mit Andienungsrecht verkauft. Dies tritt aber nur in Kraft, wenn die Leasinggesellschaft von ihrem Andienungsrecht Gebrauch macht und das Fahrzeug nicht an den Leasingnehmer verkauft.