Teilamortisation Leasing
Man spricht von einem Leasing-Vertrag mit Teilamortisation, wenn die Summe der Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten decken. Im Gegensatz hierzu gibt es den sogenannten Vollamortisationsvertrag, bei dem sämtliche Anschaffungskosten durch den Leasingnehmer amortisiert werden. Grundlage für die steuerliche Gestaltung sind die einschlägigen Leasingerlasse.