Was kommt auf den Leasingnehmer bei Diebstahl oder Totalschaden zu?
Leasingfahrzeuge sind immer mit einer Vollkaskodeckung neben der Haftpflicht zu versichern. Die Versicherungsunternehmen zahlen dann im Schadenfall den Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag entspricht meistens nicht den noch zu zahlenden Leistungen im Leasingvertrag. Es kann daher ratsam sein, zusätzlich eine sogenannte GAP-Deckung abzuschließen, die in solchen Fällen greift. Ansprechpartner ist hierfür der Versicherer.
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