Wem gehört das Leasingauto?
Das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft. Sie stellt es dem Kunden nur in einer Art Mietverhältnis zur bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung. Das Fahrzeug wird daher auch vom Autohaus dem Leasinggeber in Rechnung gestellt, der das Fahrzeug zudem bilanziert.
Weitere Informationen zum Thema Leasing ohne Schufa
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- Was kommt auf den Leasingnehmer bei Diebstahl oder Totalschaden zu?
- Ist ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag möglich?
- Wer wird Fahrzeughalter des Leasingautos?
- Wer ist für die Versicherung des Leasingfahrzeuges verantwortlich?
- Leasing ohne Schufa