Wem gehört das Leasingauto?

 

Das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft. Sie stellt es dem Kunden nur in einer Art Mietverhältnis zur bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung. Das Fahrzeug wird daher auch vom Autohaus dem Leasinggeber in Rechnung gestellt, der das Fahrzeug zudem bilanziert.