Restwert Leasing

Restwert Leasing

Bei Vertragsabschluss einigen sich Leasinggeber und Leasingnehmer auf die Höhe des nicht amortisierten Anteils. Dieser Restwert muss zuverlässig geschätzt werden, und sich am Restbuchwert und Marktwert orientieren. Bei Restwertverträgen oder Teilamostisationsverträgen haftet der Leasingnehmer für die Erzielung des Restwertes. Der Leasinggeber vereinbart regelmäßig ein sogenanntes Andienungsrecht, d.h. der Leasingnehmer muss das Leasingobjekt zu dem Restwert kaufen, wenn die Leasinggesellschaft dies verlangt. Kauft der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht, muss der Leasingnehmer einen etwaigen Mindererlös bei Verkauf an einen Dritten ausgleichen.