Absetzung für Abnutzung (AfA) Leasing

Absetzung für Abnutzung (AfA) Leasing

Die Abkürzung AfA steht für “Absetzung für Abnutzung” und bezeichnet steuerlich die Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Dabei richtet sich die AfA nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes. Sämtliche sich während des Verbrauchs abnutzende Investitionsgüter sind in den Afa-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen aufgelistet.