
Absetzung für Abnutzung (AfA) Leasing
Die Abkürzung AfA steht für “Absetzung für Abnutzung” und bezeichnet steuerlich die Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Dabei richtet sich die AfA nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes. Sämtliche sich während des Verbrauchs abnutzende Investitionsgüter sind in den Afa-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen aufgelistet.