Kein Schufaeintrag durch Easyautoleasing
Leasinggesellschaften melden regelmäßig der Schufa die Vertragsdaten eines mit Ihnen geschlossenen Leasingvertrages. Auf diese Daten hat dann ebenfalls Ihre Hausbank oder andere Kreditgeber Zugriff.
Was ist ein Schufaeintrag?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Auskunftei, die Informationen über Finanzierungsrisiken von Verbrauchern und Unternehmen sammelt. Diese Informationen sind die Schufaeinträge und können positiv oder negativ sein. Wird von einem Schufaeintrag gesprochen, sind allerdings meistens negative Schufaeinträge gemeint.
Was bedeutet ein Schufaeintrag überhaupt?
Bei Verträgen mit Ratenzahlung möchten Unternehmen in der Regel wissen, ob der Vertragspartner über eine gute Bonität verfügt. So möchten die Unternehmen das Risiko minimieren, dass die Raten nicht bezahlt werden können. Daher lehnen viele Unternehmen Kunden ab, wenn ein negativer Schufaeintrag oder eine negative Bankauskunft vorliegt. Auch Leasinggeber bestehen in der Regel auf eine Schufa-Auskunft.
Wann bekommt man einen Schufaeintrag?
Einen negativen Eintrag bei der Schufa bekommt man zum Beispiel, wenn man Rechnungen auch nach mehreren Mahnungen nicht bezahlt, einem ein Kredit gekündigt wird, man sich in der Privatinsolvenz befindet oder wenn ein Inkassoverfahren eingeleitet wurde.
Wann werden Schufaeinträge gelöscht?
Einträge bei der Schufa werden automatisch nach bestimmten Fristen gelöscht. Die Frist hängt dabei von der Art des Schufaeintrags ab. Wenn ein negativer Eintrag bei der Schufa wegen Schwierigkeiten bei der Rückzahlung eines Kredits oder wegen Insolvenz erfolgt ist, wird der Schufa-Eintrag erst drei Jahre nach der vollständigen Rückzahlung gelöscht.
Leasing trotz Schufaeintrag
Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag werden bei einer künftigen Kreditprüfung berücksichtigt – und haben dadurch womöglich einen negativen Einfluss auf die Kreditentscheidung. Wir melden keinerlei Daten an die Schufa, da wir ebenfalls von der Schufa auch keinen Datenabruf benötigen. Bei Kreditaufnahme in einer Bank, dem Abschluss eines Leasingvertrages oder sogar auch Handy- und Internetverträgen wird vom Kunden regelmäßig die Unterschrift für die sogenannte Schufa-Klausel abverlangt, mit der die Weitergabe der Kundendaten an die Schufa gestattet wird.
Datenweitergabe an die Schufa umstritten
Die Schufa-Klausel ist umstritten und musste jüngst wegen eines BGH-Urteils mit Blick auf die unzulässige pauschale Einwilligung in die Datenweitergabe neu gefasst werden. Seither ist eine Weitergabe der Daten nur zulässig, soweit das übermittelnde Kreditinstitut die Aussagekraft und die Berechtigung einer bestimmten Einzelmeldung unter sorgfältiger Abwägung beiderseitiger Interessen prüft, und zusätzlich das System der Kreditinformationen derart organisiert ist, dass gespeicherte Daten insgesamt ein weitestgehend vollständiges und aktuelles Bild der Kreditwürdigkeit des Kunden bieten.
Verträge ohne Schufa-Klausel sind teurer
Eine Verpflichtung zur Akzeptierung der Bestimmungen dieser Schufa-Klausel besteht nicht, sie kann gestrichen werden innerhalb des Vertragswerkes. Dies wird allerdings im Allgemeinen zur Folge haben, dass der Abschluss des gewünschten Vertrages, z.B. Leasingvertrag oder Handyvertrag nicht zustande kommt. Sodann empfiehlt sich der Vertragsabschluss bei einem Vertragspartner ohne Schufa, wobei in der Regel höhere Zinsen oder Gebühren anfallen werden.