Wer wird Fahrzeughalter des Leasingautos?

 

Die Zulassung erfolgt auf den Leasingnehmer. Dieser ist auch verantwortlich für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges.

Der Fahrzeughalter (die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird und die im Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I steht) ist in der Regel der Leasingnehmer (also Sie als Nutzer des Autos).

Der Eigentümer des Fahrzeugs bleibt jedoch für die gesamte Leasingdauer die Leasinggesellschaft oder die entsprechende Bank.