Wer wird Fahrzeughalter des Leasingautos?
Die Zulassung erfolgt auf den Leasingnehmer. Dieser ist auch verantwortlich für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges.
Der Fahrzeughalter (die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird und die im Fahrzeugschein/der Zulassungsbescheinigung Teil I steht) ist in der Regel der Leasingnehmer (also Sie als Nutzer des Autos).
Der Eigentümer des Fahrzeugs bleibt jedoch für die gesamte Leasingdauer die Leasinggesellschaft oder die entsprechende Bank.
Weitere Informationen zum Thema Leasing ohne Schufa
Für weitere Informationen lese folgende Beiträge:
