Andienungsrecht Leasing

Andienungsrecht Leasing

Nach Vereinbarung eines Andienungsrechtes zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer im Rahmen eines Restwertvertrages, trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Damit verpflichtet er sich, das Fahrzeug vom Leasinggeber zum kalkulierten Restwert zu erwerben. Dabei ist es dem Leasinggeber freigestellt, das Fahrzeug an den Leasingnehmer oder an einen Dritten zu verkaufen. Dadurch hat der Leasingnehmer keinen weiteren Anspruch auf den Kauf des Fahrzeuges.